Zusätzliche Informationen

Zusätzliche Inhalte, Dokumente, Daten und Informationen, zu deren Veröffentlichung die öffentlichen Verwaltungen im Sinne der geltenden Bestimmungen nicht verpflichtet sind, und die sich nicht den angeführten Unterbereichen zuordnen lassen.

Informationen und Mitteilungen für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person auf ihre persönlichen Daten

Ab dem 25. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (in der Folge „DSGVO“) in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar gelten. Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält die betroffene Person auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten und es steht ihr das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Einschränkung der Verarbeitung sind, von ihrer Speicherung abgesehen, nur mit Einwilligung der betroffenen Person, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Verantwortlichen, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden (die Artikeln 12 und 15 bis 22 der DSGVO).

An wen können Sie sich wenden?
Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge (AOV) der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol
Südtiroler Straße 50
39100 Bozen
Tel.: +39 0471 41 40 00
Fax: +39 0471 41 40 69
E-Mail: agenturauftraege@provinz.bz.it
PEC: agenturauftraege.agenziaappalti@pec.prov.bz.it

Mündliche Anfragen werden nicht entgegengenommen. Die Ausübung der oben genannten Rechte ist unentgeltlich. Bei offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung - exzessiven Anträgen einer betroffenen Person kann der Rechtsinhaber der Verarbeitung der Daten entweder ein angemessenes Entgelt verlangen, bei dem die Verwaltungskosten für die Unterrichtung oder die Mitteilung oder die Durchführung der beantragten Maßnahme berücksichtigt werden oder sich weigern, aufgrund des Antrags tätig zu werden.

Antragsformular:

Rechtsbehelfe:
Erhält die betroffene Person auf ihren Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang − diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist – eine Rückmeldung, kann sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen.

Datenschutzbeauftragte der AOV

PL CONSULTING SRLS
MANZONI-Straße 50
39012 Meran
Tel : 0473 609732
E-mail : aov.dpo@provinz.bz.it