Dienste und Leistungen der Verwaltung
Die erbrachten Dienstleistungen der AOV können nicht als öffentliche Dienstleistungen, die der Anwendung der Dienstcharta und dazugehörigen Erfüllungen unterliegen, qualifiziert werden, mit Bezug auf die Richtlinie des Präsidiums des Ministerrates vom 27. Januar 1994.