Personal
Gemäß Art. 4 der Konvention Nr. 1672/2016, arbeitet die AOV mit dem Personal, welches von der Landesregierung zur Verfügung gestellt wird.
- Führungskräfte auf höchster Ebene
- Führungskräfte
- Führungskräfte außer Dienst
- Sanktionen wegen fehlender Datenübermittlung
- Organisatorische Positionen
- Stellenplan
- Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsverhältnis
- Abwesenheitsquoten
- An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge (Führungskräfte und nicht Führungskräfte)
- Kollektivvertragsverhandlungen
- Ergänzende Verhandlungen
- Unabhängige interne Kontrollorgane