Rechnungshof
Es sind keine Anmerkungen des Rechnungshofes eingetroffen, die die Organisation und Tätigkeiten der Verwaltung oder der einzelnen Büros zum Gegenstand hatten (Art. 31, GvD Nr. 33/2013).
Es sind keine Anmerkungen des Rechnungshofes eingetroffen, die die Organisation und Tätigkeiten der Verwaltung oder der einzelnen Büros zum Gegenstand hatten (Art. 31, GvD Nr. 33/2013).